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Ratgeber · Pflegegrad

Pflegegrad beantragen: So läuft die Einstufung

Ob aus dem Alltag ein Pflegegrad wird – und damit Geld und Unterstützung von der Pflegekasse – entscheidet ein festgelegtes Punkteverfahren. Es ist weniger geheimnisvoll, als es wirkt. Wer es kennt, geht besser vorbereitet in die Begutachtung.

Was der Pflegegrad misst

Seit 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten Pflege jemand braucht, sondern wie selbständig jemand den Alltag noch bewältigt. Bewertet wird in sechs Bereichen, die unterschiedlich stark in das Ergebnis eingehen.

Und wichtig: Hilfe ist nicht nur Anfassen. Auch wer „nur“ erinnert, anleitet oder beaufsichtigt, leistet Hilfe im Sinne des Verfahrens. Eine Person mit Demenz, die körperlich alles könnte, aber ohne Aufforderung nicht isst, ist beim Essen nicht selbständig.

Ein junger Mann geht mit einem älteren Herrn mit Gehstock durch den Park
Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Toilette – das Kriterium Essen zählt darin dreifach
40 %
Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Verbände, Arztbesuche
20 %
Geistige Fähigkeiten / Verhalten nur der höhere der beiden Bereiche zählt
15 %
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
15 %
Mobilität Körperkraft, Balance, Koordination
10 %

Die Selbstversorgung wiegt fast die Hälfte – ob jemand allein isst, sich wäscht und die Toilette benutzt, entscheidet mehr über den Pflegegrad als alles andere.

ab 12,5 Punkten: PG 1 ab 27: PG 2 ab 47,5: PG 3 ab 70: PG 4 ab 90: PG 5

So stellen Sie den Antrag

Kein Formular nötig, keine Begründung – der Antrag selbst ist der einfachste Teil.

Schritt 1
Bei der Pflegekasse melden

Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Es zählt der Tag der Antragstellung – Leistungen gibt es rückwirkend bis zu diesem Tag. Warten Sie nicht auf den „richtigen Moment“.

Schritt 2
Der Hausbesuch

Der Medizinische Dienst kündigt sich schriftlich an und fragt den Alltag entlang der sechs Bereiche ab – meist eine knappe Stunde. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof.

Schritt 3
Der Bescheid

Muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag kommen. Fällt er zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen – die Begründung darf nachgereicht werden.

Die vier Fehler, die die Einstufung drücken

Beim Hausbesuch wird systematisch in eine Richtung geirrt – fast immer zulasten der Familie. Diese vier Punkte entscheiden mehr als alles andere:

Erinnern und Beaufsichtigen ist Hilfe

Wer nur mit Aufforderung isst oder nur unter Aufsicht sicher ist, gilt nicht als selbständig – auch wenn die Handlung körperlich noch gelingt.

Nächtlicher Aufwand zählt

Aufstehen, Rufen und Umherlaufen in der Nacht wird oft als altersnormal abgetan. Es ist ausdrücklich zu erfassen und wirkt sich stark aus.

Auch die schlechten Tage schildern

Wenn der Zustand schwankt, ist nicht der beste Tag der Maßstab, sondern das überwiegende Bild der letzten Wochen. Viele reißen sich beim Besuch zusammen – sagen Sie dazu, was an anderen Tagen los ist.

Der Zeitpunkt zählt, nicht die Tablette

Zwölf Tabletten auf einmal sind eine Maßnahme, nicht zwölf. Hilfreich zum Termin: Medikamentenliste, Arztberichte – und konkrete Alltagsbeispiele statt allgemeiner Sätze.

Vorher wissen, wo Sie stehen

Wir haben das vollständige Verfahren als Selbsteinschätzung gebaut – dieselben 64 Kriterien, dieselbe Gewichtung, dieselben Schwellen, nach denen auch der Medizinische Dienst rechnet. Zu jeder Frage gibt es eine Erläuterung mit Beispielen aus echten Hausbesuchen.

Pflegegrad-Selbsteinschätzung

Am Ende sehen Sie, welcher Pflegegrad nach Ihren Angaben in Betracht kommt und wo der Unterschied entsteht. Das Ergebnis können Sie als PDF speichern und zum Beratungsgespräch oder zur Begutachtung mitnehmen.

etwa 25 Minuten ohne Anmeldung keine Datenübertragung auch für Kinder
jetzt selbst einschätzen

Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht – es wird nichts übermittelt und keine E-Mail-Adresse verlangt.

Bei Kindern gilt ein eigener Maßstab

Bei Kindern unter elf Jahren zählt der Abstand zu einem gesunden Kind gleichen Alters – was ein Zweijähriger ohnehin noch nicht allein kann, ist kein Pflegebedarf. Bei Kindern bis 18 Monate ist die Einstufung um eine Stufe verschoben; ein Antrag lohnt sich in diesem Alter fast immer, sobald eine relevante Beeinträchtigung vorliegt. Unsere Selbsteinschätzung beherrscht beide Sonderfälle – mit den echten Alterstabellen der Begutachtungs-Richtlinien.

Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt

Widerspruch lohnt sich erfahrungsgemäß besonders, wenn nächtlicher Aufwand oder Beaufsichtigung im Gutachten fehlen. Die Frist beträgt einen Monat; die Begründung darf nachgereicht werden. Sprechen Sie uns an, bevor Sie einen abgelehnten Antrag auf sich beruhen lassen.

Sie müssen das nicht allein durchrechnen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause, in Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg und dem gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis. Auch dann, wenn Sie nur wissen möchten, ob sich ein Antrag lohnt.

jetzt kostenlos beraten lassen

Stand: Juli 2026. Verfahren nach §§ 14, 15 SGB XI (Neues Begutachtungsassessment). Mit dem Pflegegrad kommen feste Leistungen – vom Entlastungsbetrag (schon ab Pflegegrad 1) bis zur stundenweisen Betreuung; wie viele Stunden bei welchem Pflegegrad drin sind, zeigt der Betreuungsstunden-Rechner.