Pflegegrad beantragen: So läuft die Einstufung
Ob aus dem Alltag ein Pflegegrad wird – und damit Geld und Unterstützung von der Pflegekasse – entscheidet ein festgelegtes Punkteverfahren. Es ist weniger geheimnisvoll, als es wirkt. Wer es kennt, geht besser vorbereitet in die Begutachtung.
Was der Pflegegrad misst
Seit 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten Pflege jemand braucht, sondern wie selbständig jemand den Alltag noch bewältigt. Bewertet wird in sechs Bereichen, die unterschiedlich stark in das Ergebnis eingehen.
Und wichtig: Hilfe ist nicht nur Anfassen. Auch wer „nur“ erinnert, anleitet oder beaufsichtigt, leistet Hilfe im Sinne des Verfahrens. Eine Person mit Demenz, die körperlich alles könnte, aber ohne Aufforderung nicht isst, ist beim Essen nicht selbständig.

So stellen Sie den Antrag
Kein Formular nötig, keine Begründung – der Antrag selbst ist der einfachste Teil.
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Es zählt der Tag der Antragstellung – Leistungen gibt es rückwirkend bis zu diesem Tag. Warten Sie nicht auf den „richtigen Moment“.
Der Medizinische Dienst kündigt sich schriftlich an und fragt den Alltag entlang der sechs Bereiche ab – meist eine knappe Stunde. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof.
Muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag kommen. Fällt er zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen – die Begründung darf nachgereicht werden.
Die vier Fehler, die die Einstufung drücken
Beim Hausbesuch wird systematisch in eine Richtung geirrt – fast immer zulasten der Familie. Diese vier Punkte entscheiden mehr als alles andere:
Wer nur mit Aufforderung isst oder nur unter Aufsicht sicher ist, gilt nicht als selbständig – auch wenn die Handlung körperlich noch gelingt.
Aufstehen, Rufen und Umherlaufen in der Nacht wird oft als altersnormal abgetan. Es ist ausdrücklich zu erfassen und wirkt sich stark aus.
Wenn der Zustand schwankt, ist nicht der beste Tag der Maßstab, sondern das überwiegende Bild der letzten Wochen. Viele reißen sich beim Besuch zusammen – sagen Sie dazu, was an anderen Tagen los ist.
Zwölf Tabletten auf einmal sind eine Maßnahme, nicht zwölf. Hilfreich zum Termin: Medikamentenliste, Arztberichte – und konkrete Alltagsbeispiele statt allgemeiner Sätze.
Vorher wissen, wo Sie stehen
Wir haben das vollständige Verfahren als Selbsteinschätzung gebaut – dieselben 64 Kriterien, dieselbe Gewichtung, dieselben Schwellen, nach denen auch der Medizinische Dienst rechnet. Zu jeder Frage gibt es eine Erläuterung mit Beispielen aus echten Hausbesuchen.
Am Ende sehen Sie, welcher Pflegegrad nach Ihren Angaben in Betracht kommt und wo der Unterschied entsteht. Das Ergebnis können Sie als PDF speichern und zum Beratungsgespräch oder zur Begutachtung mitnehmen.
Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht – es wird nichts übermittelt und keine E-Mail-Adresse verlangt.
Bei Kindern unter elf Jahren zählt der Abstand zu einem gesunden Kind gleichen Alters – was ein Zweijähriger ohnehin noch nicht allein kann, ist kein Pflegebedarf. Bei Kindern bis 18 Monate ist die Einstufung um eine Stufe verschoben; ein Antrag lohnt sich in diesem Alter fast immer, sobald eine relevante Beeinträchtigung vorliegt. Unsere Selbsteinschätzung beherrscht beide Sonderfälle – mit den echten Alterstabellen der Begutachtungs-Richtlinien.
Widerspruch lohnt sich erfahrungsgemäß besonders, wenn nächtlicher Aufwand oder Beaufsichtigung im Gutachten fehlen. Die Frist beträgt einen Monat; die Begründung darf nachgereicht werden. Sprechen Sie uns an, bevor Sie einen abgelehnten Antrag auf sich beruhen lassen.
Sie müssen das nicht allein durchrechnen
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause, in Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg und dem gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis. Auch dann, wenn Sie nur wissen möchten, ob sich ein Antrag lohnt.
jetzt kostenlos beraten lassenStand: Juli 2026. Verfahren nach §§ 14, 15 SGB XI (Neues Begutachtungsassessment). Mit dem Pflegegrad kommen feste Leistungen – vom Entlastungsbetrag (schon ab Pflegegrad 1) bis zur stundenweisen Betreuung; wie viele Stunden bei welchem Pflegegrad drin sind, zeigt der Betreuungsstunden-Rechner.
