Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, die viele einfach verfallen lassen
Jeder Pflegegrad – schon ab Pflegegrad 1 – bringt Anspruch auf 131 € monatlich für Betreuung und Entlastung im Alltag. Trotzdem bleibt ein großer Teil dieses Geldes ungenutzt, weil kaum jemand den Familien erklärt, wie es geht.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine Leistung der Pflegekasse für alle, die zu Hause gepflegt oder betreut werden. Er kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung – nichts davon wird gekürzt, nichts wird verrechnet.
Und anders als die meisten Pflegeleistungen gibt es ihn bereits ab Pflegegrad 1, wo sonst kaum etwas gezahlt wird.
Noch kein Pflegegrad? Mit unserer Selbsteinschätzung sehen Sie in etwa 25 Minuten, wo Sie stehen.

Wofür Sie die 131 € einsetzen können
Kurz gesagt: für genau die Unterstützung, die den Alltag zu Hause leichter macht.
Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft leisten, Begleitung zu Arzt oder Einkauf.
Stundenweise Betreuung, damit Sie als pflegende Angehörige durchatmen können.
Unterstützung bei allem, was zu Hause anfällt – vom Aufräumen bis zum Kochen.
Wichtig: Das Geld kann nur bei anerkannten Anbietern eingesetzt werden – etwa einem zugelassenen Betreuungsdienst wie Crian-Care. Auch Nachbarschaftshilfe ist in NRW möglich, wenn die Helferin oder der Helfer bestimmte Voraussetzungen erfüllt (nicht eng verwandt, nicht im selben Haushalt, kurze Schulung oder Kenntnis des Info-Angebots) und vorab bei der Pflegekasse gemeldet ist.

Ungenutzte Beträge sammeln sich an
Was Sie in einem Monat nicht nutzen, ist nicht sofort weg: Die Beträge laufen auf und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Erst dann verfällt der Rest. Bei vielen Familien liegt deshalb ein drei- oder vierstelliger Betrag bei der Pflegekasse – ohne dass sie es wissen.
Das gilt übrigens für alle – auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern.
Der Haken: Es gibt kein Bargeld
Die Pflegekasse überweist die 131 € nicht aufs Konto. Sie ist eine Erstattung: Leistung nutzen, Rechnung einreichen, Geld zurückbekommen. Genau an dieser Bürokratie scheitern die meisten Familien – oder sie strecken das Geld ungern vor.
Sie zahlen die Rechnung, schicken sie an die Pflegekasse und warten auf die Erstattung.
Sie bestätigen einmal im Monat per Unterschrift die geleisteten Stunden – die Abtretung ist darin schon enthalten. Die Abrechnung übernehmen wir: Sie strecken nichts vor und reichen nichts ein.
Wir prüfen, wie viel bei Ihnen ungenutzt liegt
Sagen Sie uns Pflegegrad und Zeitraum – wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, und kümmern uns auf Wunsch um die komplette Abrechnung. Kostenlos und unverbindlich.
jetzt kostenlos beraten lassenStand: Juli 2026. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, 131 €/Monat (seit 01.01.2025). Der Ansammlungs-Rechner zeigt einen Näherungswert; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Tipp: Zusätzlich lässt sich ungenutzte Pflegesachleistung in Betreuung umwandeln – siehe Umwidmung § 45a.
