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Ratgeber · Pflegekasse

Verhinderungspflege: 3.539 €, die am Jahresende verfallen

Für die Stunden, in denen Sie als pflegende Angehörige einmal nicht können – wegen eines Arzttermins, einer Erkältung oder einfach, um durchzuatmen. Das Geld steht bereit, aber es wandert nicht von allein ins nächste Jahr.

Urlaub ist keine Voraussetzung

Der Name führt in die Irre. „Verhinderungspflege“ klingt nach Krankenhaus oder Kur – tatsächlich reicht jeder Grund, aus dem Sie die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen können. Ein Arzttermin. Die eigene Grippe. Der Geburtstag Ihrer Tochter. Ein Nachmittag zum Durchatmen. Für den Anlass müssen Sie sich nicht rechtfertigen – dass Sie sich erholen, ist bei dieser Leistung ausdrücklich vorgesehen und nicht bloß geduldet. Worauf es ankommt, ist etwas anderes: Die Betreuung muss in dieser Zeit tatsächlich jemand übernehmen, und die Stunden werden belegt abgerechnet.

Die Pflegekasse zahlt dann eine Ersatzpflege – bei uns meist eine vertraute Betreuungskraft, die für ein paar Stunden übernimmt. Anspruch haben alle ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen: Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag mit Pflegegrad 2.

Noch kein Pflegegrad? Mit unserer Selbsteinschätzung sehen Sie in etwa 25 Minuten, wo Sie stehen.

3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 bis zu 8 Wochen
Betreuungskraft legt ihre Hand auf die Hand eines älteren Mannes

Ein Topf, zwei Leistungen

Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget. Zusammengelegt wurde das Geld – nicht die Leistungen: Beide haben weiterhin ihre eigenen Regeln.

§ 39 SGB XI
Verhinderungspflege

Jemand vertritt Sie zu Hause – stundenweise oder tageweise. Das ist die Leistung, um die es in diesem Artikel geht.

§ 42 SGB XI
Kurzzeitpflege

Vorübergehende Versorgung in einer Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

§ 42a SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag

Bis zu 3.539 € im Kalenderjahr für beides zusammen – Sie entscheiden, wie Sie den Betrag aufteilen.

Sie müssen sich nicht vorher festlegen. Wer die Kurzzeitpflege nie braucht, kann die vollen 3.539 € in stundenweise Betreuung zu Hause stecken. Was am 31. Dezember übrig ist, verfällt – anders als beim Entlastungsbetrag gibt es hier keine Übertragung ins Folgejahr.

Betreuungskraft bringt Einkäufe ins Haus

Die 8-Stunden-Grenze

Das ist die wichtigste Regel des ganzen Themas – und die, die am seltensten erklärt wird. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Einsatz unter oder über acht Stunden dauert.

Bleibt die Vertretung unter acht Stunden am Tag, läuft Ihr Pflegegeld unverändert weiter und der Tag wird nicht auf Ihr Kontingent von 56 Tagen angerechnet. Erst ab acht Stunden wird das Pflegegeld für diese Tage halbiert – und der Tag zählt.

unter 8 Stunden am Tag
Stundenweise Vertretung
  • Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten
  • Der Tag zählt nicht auf die 56 Tage
  • Beliebig oft im Jahr möglich, solange Budget da ist
  • Ideal für regelmäßige Entlastung – jede Woche ein paar Stunden
ab 8 Stunden am Tag
Tageweise Vertretung
  • Pflegegeld wird für diese Tage um die Hälfte gekürzt
  • Jeder Tag zählt auf das Kontingent von 56 Tagen
  • Sinnvoll bei mehrtägiger Abwesenheit, etwa im Urlaub

Für den Alltag heißt das: Wer regelmäßig ein paar Stunden Entlastung braucht, fährt mit der stundenweisen Variante fast immer besser. Drei Stunden jede Woche kosten Sie kein Pflegegeld und keinen einzigen Ihrer 56 Tage.

Wie viel liegt bei Ihnen noch bereit?

Ziehen Sie den Regler auf den Betrag, den Sie in diesem Jahr schon genutzt haben. Wenn Sie unsicher sind: Die meisten Familien haben noch gar nichts abgerufen.

Ihr Rest-Budget
Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI
0 €
0 €3.539 €
Noch verfügbar
3.539 €
 
Entspricht etwa
90 Std
 

Wer Sie vertreten darf

Fast jeder – aber die Pflegekasse rechnet je nach Person unterschiedlich ab.

unkompliziert
Ein Betreuungsdienst

Die volle Summe steht zur Verfügung, die Abrechnung läuft über den Dienst. Bei uns dieselbe Betreuungskraft, die Ihre Angehörige ohnehin kennt.

möglich
Nachbarn und Bekannte

Auch Menschen aus dem Umfeld dürfen die Vertretung übernehmen und dafür bezahlt werden – melden Sie das vorher bei der Pflegekasse an.

mit Obergrenze
Nahe Angehörige

Verwandte bis zum zweiten Grad bekommen höchstens das Anderthalbfache des Pflegegeldes erstattet. Nachgewiesene Kosten wie Fahrt oder Verdienstausfall kommen obendrauf.

So kommen Sie an das Geld

Ein Formular brauchen Sie nicht. Melden Sie der Pflegekasse formlos, dass Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – telefonisch oder schriftlich. Die meisten Kassen halten dafür ein einseitiges Formular bereit, verpflichtend ist es nicht.

Sie dürfen auch rückwirkend beantragen, solange es dasselbe Kalenderjahr betrifft. Wer im November merkt, dass er seit Februar Betreuungsstunden hätte abrechnen können, kann das nachholen – die Rechnungen müssen nur vorliegen.

Zwei Dinge schreibt das Gesetz dem Pflegedienst vor, und beide helfen Ihnen beim Überblick: Er muss die erbrachte Leistung der Pflegekasse bis zum Ende des Folgemonats melden, und er muss Ihnen unaufgefordert eine Kostenübersicht geben, auf der klar erkennbar ist, welcher Betrag auf Ihren Jahresbetrag angerechnet wird. Sie müssen also nicht selbst mitzählen.

Bei uns bestätigen Sie einmal im Monat die geleisteten Stunden per Unterschrift – die Abtretung ist darin enthalten. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab: Sie strecken nichts vor und reichen nichts ein.

Was sich ab 2027 ändern könnte

Ausblick · noch nicht beschlossen

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz

Die Bundesregierung arbeitet an einer Neuordnung der Pflegeleistungen. Nach dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 soll die Verhinderungspflege in ihrer heutigen Form entfallen und in einem neuen „Überbrückungsbudget“ aufgehen, das vor allem plötzliche Notlagen abdecken soll – etwa den ungeplanten Ausfall der Hauptpflegeperson.

Wichtig dabei: Beschlossen ist davon bisher nichts. Das Vorhaben hat das Kabinett noch nicht passiert, eine erste Lesung im Bundestag steht aus. Bis dahin kann sich sowohl der Inhalt als auch der Zeitplan ändern – und ob es am Ende so kommt, ist offen.

Für Sie heißt das vor allem eines: Für das laufende Jahr gelten die Regeln, die in diesem Artikel stehen – unverändert bis zum 31. Dezember. Wenn Sie ohnehin Entlastung brauchen, ist es kein guter Zeitpunkt, damit zu warten.

Stand dieses Abschnitts: 14. August 2026. Wir aktualisieren ihn, sobald das Gesetzgebungsverfahren weitergeht.

Wir sagen Ihnen, was noch offen ist

Nennen Sie uns Pflegegrad und bisherige Nutzung – wir rechnen aus, was Ihnen in diesem Jahr noch zusteht, und übernehmen auf Wunsch die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse. Kostenlos und unverbindlich, in Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg und dem gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis.

jetzt kostenlos beraten lassen

Stand: August 2026. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI, gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € je Kalenderjahr nach § 42a SGB XI (seit 01.07.2025). Der Rechner zeigt einen Näherungswert; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Betreuungsstunden berechnet mit unserem Stundensatz von 39,50 €/Std – die genaue Stundenzahl hängt unter anderem von der Anfahrt je Einsatz ab. Zusätzlich zum Jahresbetrag steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu.