Unsere Leistungen

im Bereich Betreuung nach §45 SGB XI richten sich an Senioren und Familien in Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg, Haßlinghausen und Wuppertal-Langerfeld – zuverlässig, alltagsnah und persönlich.

Daheim

Unterstützung in den eigenen vier Wänden
Alltagsbegleitung & gemeinsame Aktivitäten
Wir helfen dabei, den Tag abwechslungsreich und sinnvoll zu gestalten – sei es durch Gespräche, Gedächtnisübungen, Spiele oder kreative Beschäftigungen.
Zudem schenken kleine Rituale wie gemeinsames Frühstücken oder Vorlesen Struktur, Nähe und Freude.
Unterstützung im Haushalt (nicht-pflegerisch)
Einkaufen, Kochen, Wäsche oder leichte Reinigung – wir übernehmen, was im Alltag schwerfällt.
Dadurch bleibt das Zuhause ein Ort zum Wohlfühlen, und Angehörige werden spürbar entlastet.
Einfühlsame Begleitung in besonderen Situationen
In schwierigen Lebensphasen sind wir mit Geduld und Verständnis an der Seite Ihrer Angehörigen.
Dabei hören wir zu, geben Halt und helfen, den Überblick zu behalten.
Wenn nötig, vermitteln wir auch an passende Beratungs- oder Hilfsangebote.

Unterwegs

Begleitung bei Terminen und Ausflügen
Sicher zu Terminen
Wir begleiten zuverlässig zu Arztbesuchen, Therapien oder Behörden.
Gerade dort, wo Einschränkungen bestehen, geben wir Orientierung und Sicherheit.
Soziale Kontakte & Freizeit
Gemeinsame Spaziergänge, Cafébesuche oder kleine Ausflüge halten aktiv und fördern soziale Teilhabe.
Außerdem möchten wir, dass Ihre Eltern Freude am Leben außerhalb der eigenen vier Wände behalten.
Entlastung, wenn’s drauf ankommt
Auch wenn plötzlich etwas anfällt oder sich Alltagssituationen verändern – wir springen ein und schaffen so Entlastung für die ganze Familie.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Entstehende Kosten werden je nach Betreuungsumfang und Wunsch, abhängig vom Pflegegrad (PG), durch die Pflegekassen übernommen. Gerne beraten wir Sie dazu.
Nach Pflegegrad (mtl., €)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld0347599800990
Pflegesachleistungambulanter Dienst07961.4971.8592.299
Entlastungsbetrag
131 € / Monat
für alle Pflegegrade (1–5)
Gemeinsamer Jahresbetrag
bis 3.539 € / Jahr
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2

✓ Minutengenaue Abrechnung – Sie zahlen nur die tatsächlich geleistete Betreuungszeit, ohne Aufrundung. Transparent und fair.

Beträge Stand 2026, ohne Gewähr. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Alternativen (auch anteilig kombinierbar). Seit 07/2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag.

→ Betreuungsstunden berechnen → Die Umwidmung: Budgets flexibel nutzen

Sie suchen einen zuverlässigen Betreuungsdienst oder möchten Teil unseres Teams werden?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – egal ob Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten oder Teil unseres Teams werden wollen!