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Ratgeber · Übergang

Vom Krankenhaus nach Hause: Was in den ersten Tagen zu regeln ist

„Ihre Mutter kann übermorgen entlassen werden.“ Dieser Satz kommt meist zu früh und immer unerwartet. Was Sie in den Tagen davor klären sollten, wozu das Krankenhaus verpflichtet ist – und welche Frist Sie auf keinen Fall verstreichen lassen dürfen.

Das Krankenhaus muss helfen

Die wichtigste Nachricht zuerst, weil sie kaum jemand kennt: Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Anschlussversorgung zu organisieren. Das nennt sich Entlassmanagement und steht in § 39 Abs. 1a SGB V. Es ist Teil der Krankenhausbehandlung, keine freundliche Zusatzleistung.

Zuständig ist der Sozialdienst der Klinik. Fragen Sie dort aktiv nach – auf den Stationen geht das im Betrieb sonst unter. Der Sozialdienst kann Pflegedienste vermitteln, Kurzzeitpflege organisieren, Hilfsmittel in die Wege leiten und beim Pflegegrad-Antrag unterstützen.

Das Krankenhaus darf außerdem selbst verordnen, was unmittelbar nach der Entlassung gebraucht wird – Medikamente ebenso wie häusliche Krankenpflege, und zwar für bis zu sieben Tage. So entsteht keine Lücke zwischen Entlassung und dem ersten Termin beim Hausarzt. Bei Medikamenten gibt es dabei die kleinste Packung.

§ 39 Abs. 1a SGB V Ansprechpartner: Sozialdienst für Sie kostenlos
Angehörige begleiten eine Seniorin nach Hause

Vier Dinge, die vor der Entlassung geklärt sein sollten

Wer diese vier Punkte vor dem Entlassungstag abhakt, spart sich die hektische erste Woche zu Hause.

Wie kommt die Person nach Hause – und wieder hinein?

Wohnt sie im dritten Stock ohne Aufzug? Kommt sie über die Türschwelle ins Bad? Klären Sie das, solange der Sozialdienst noch helfen kann. Ein Rollator, eine Toilettensitzerhöhung oder ein Pflegebett lassen sich vom Krankenhaus aus schneller organisieren als von zu Hause.

Was muss medizinisch weitergeführt werden?

Verbandwechsel, Spritzen, Kompressionsstrümpfe, Medikamentengabe: Für all das gibt es die häusliche Krankenpflege – verordnet vom Arzt, bezahlt von der Krankenkasse, ganz ohne Pflegegrad. Lassen Sie sich die Verordnung möglichst schon im Krankenhaus ausstellen.

Wer ist da, wenn niemand da ist?

Die ersten Wochen sind die anstrengendsten. Überlegen Sie ehrlich, wie viele Stunden Ihre Familie tatsächlich abdecken kann – und wo eine Lücke bleibt. Für diese Lücke gibt es Angebote, aber sie brauchen ein paar Tage Vorlauf.

Ist ein Pflegegrad beantragt?

Falls noch keiner besteht: sofort beantragen. Warum das keinen Tag warten sollte, steht weiter unten.

Wenn es zu Hause noch nicht geht

Manchmal ist die Wohnung noch nicht hergerichtet oder der Zustand einfach noch zu wackelig. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, die beide zu selten genutzt werden.

Im Krankenhaus bleiben
Übergangspflege, bis zu 10 Tage

Es gibt einen eigenen Anspruch darauf, im Anschluss an die Behandlung noch bis zu zehn Tage im Krankenhaus versorgt zu werden – wenn die Anschlussversorgung sonst nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu organisieren wäre. Geregelt in § 39e SGB V. Fragen Sie ausdrücklich danach; angeboten wird es selten von allein.

Vorübergehend in eine Einrichtung
Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen dafür der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € zu, den Sie flexibel zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufteilen können. Wie das funktioniert und was dabei oft verschenkt wird, haben wir hier erklärt.

Der Pflegegrad-Antrag duldet keinen Aufschub

Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde

Das ist der teuerste Fehler in dieser Situation: Familien warten mit dem Antrag, bis sich die Lage „beruhigt“ hat. Rückwirkend gezahlt wird aber nur bis zum Monat der Antragstellung – und der ist dann längst vorbei. Wer im September anruft statt im August, verliert einen kompletten Monat an Leistungen.

Der Antrag selbst ist unkompliziert: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, ein formloser Satz reicht. Die Unterlagen kommen danach, die Begutachtung ebenfalls. Wichtig ist allein das Datum.

Mit unserer Selbsteinschätzung sehen Sie vorab, welcher Pflegegrad realistisch ist – und wie die Begutachtung abläuft, steht in diesem Beitrag.

Unterstützung im Haushalt nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus

Was Sie schon währenddessen tun können

Die Wohnung vorbereiten. Teppiche weg, Wege frei, Nachtlicht im Flur, das Nötigste in Griffhöhe. Die meisten Stürze passieren in den ersten Wochen nach der Rückkehr.

Einen Ordner anlegen. Entlassbrief, Medikamentenplan, Pflegegrad-Unterlagen, Kontaktdaten von Hausarzt und Kasse an einer Stelle. Sie werden in den ersten Wochen ständig danach gefragt.

Frühzeitig anrufen. Pflege- und Betreuungsdienste sind nicht von heute auf morgen verfügbar. Ein Anruf zwei, drei Tage vor der Entlassung macht den Unterschied zwischen „geht“ und „geht erst nächste Woche“.

An sich selbst denken. Wer Angehörige pflegt, unterschätzt fast immer, was das über Wochen bedeutet. Die Leistungen zur Entlastung gibt es genau dafür – sie sind kein Eingeständnis, sondern Teil des Systems.

Steht eine Entlassung an?

Rufen Sie uns an, auch wenn noch nichts entschieden ist. Wir sortieren mit Ihnen, was zu klären ist, sagen Ihnen, welche Anträge eilen, und was davon wir übernehmen können. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Jetzt anrufen

Stand: September 2026 · Rechtsgrundlagen: § 39 Abs. 1a SGB V (Entlassmanagement), § 39e SGB V (Übergangspflege im Krankenhaus), § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege), § 33 SGB XI (Leistungen ab Antragstellung), § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag). Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.