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Ratgeber · Krankenkasse

Häusliche Krankenpflege: Was der Arzt verordnet, zahlt die Krankenkasse

Spritzen setzen, Wunden versorgen, Kompressionsstrümpfe anziehen: Für diese Leistungen brauchen Sie keinen Pflegegrad. Es genügt eine ärztliche Verordnung – und bezahlt wird sie nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse.

Zwei Kassen, zwei Welten

Das ist der Punkt, an dem die meisten Familien hängen bleiben – und es kostet sie oft Monate: Pflegekasse und Krankenkasse sind nicht dasselbe.

Die Pflegekasse zahlt, wenn jemand dauerhaft Hilfe im Alltag braucht. Dafür braucht es einen Pflegegrad, und den muss man beantragen und begutachten lassen.

Die Krankenkasse zahlt, wenn eine medizinische Behandlung zu Hause fortgeführt werden muss. Dafür braucht es keinen Pflegegrad – nur eine Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Fachlich heißt das häusliche Krankenpflege, im Alltag sagt fast jeder Behandlungspflege dazu.

Wer beides hat, nutzt auch beides. Die Leistungen werden getrennt abgerechnet und schmälern einander nicht: Die Behandlungspflege verbraucht nichts von Ihrer Pflegesachleistung.

ohne Pflegegrad § 37 SGB V zahlt die Krankenkasse
Pflegekraft versorgt eine Patientin zu Hause

Was verordnet werden kann

Die Auswahl richtet sich nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Am häufigsten sind es diese Leistungen:

Medikamente stellen und geben – wenn das Sortieren nicht mehr sicher gelingt
Injektionen – zum Beispiel Insulin oder Heparin
Blutdruck und Blutzucker messen – regelmäßig und dokumentiert
Wundversorgung – Verbandwechsel nach ärztlichem Plan
Kompressionsstrümpfe – an- und ausziehen
Katheter und Stoma – Versorgung und Wechsel
Druckgeschwüre – Behandlung und Vorbeugung
Anleitung – damit Angehörige es später selbst können

So kommen Sie an die Leistung

Der Weg ist kürzer, als viele denken – und den Papierkram übernimmt der Pflegedienst für Sie.

Beim Arzt ansprechen

Sagen Sie in der Praxis, dass Sie die Behandlung zu Hause nicht allein schaffen. In aller Regel bekommen Sie die Verordnung als Papierformular in die Hand, das sogenannte Muster 12. Seit dem 1. Juli 2026 ist die elektronische Verordnung zwar vorgeschrieben, die technische Umstellung läuft aber noch – in der Praxis ist weiterhin Papier die Regel.

Das Formular zum Pflegedienst bringen

Mit dem Papierformular wenden Sie sich an einen Pflegedienst Ihrer Wahl – Sie dürfen ihn frei aussuchen. Von dort geht die Verordnung an Ihre Krankenkasse. Um das Einreichen und um Rückfragen der Kasse müssen Sie sich nicht selbst kümmern.

Die Kosten laufen sofort

Wird die Verordnung spätestens am vierten Arbeitstag nach dem Ausstellen bei der Krankenkasse vorgelegt, übernimmt diese die Kosten bereits bis zu ihrer Entscheidung über die Genehmigung. Sie müssen also nicht auf den Bescheid warten und tragen in der Zwischenzeit kein Risiko.

Die Versorgung beginnt

Die Einsatzzeiten werden mit Ihnen abgestimmt. Dank der Regel aus dem vorigen Schritt kann sofort begonnen werden, ohne dass eine Versorgungslücke entsteht.

Was Sie selbst zahlen

Zehn Prozent, zehn Euro – und nach 28 Tagen nichts mehr

Erwachsene zahlen bei der häuslichen Krankenpflege zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung dazu. Klingt nach viel, ist es aber selten: Diese Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr begrenzt. Wer länger versorgt wird, zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr dazu.

Wer wegen chronischer Krankheit oder geringem Einkommen von Zuzahlungen befreit ist, zahlt von Anfang an nichts. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse – sie gilt dann für alle Leistungen, nicht nur für diese.

Ältere Frau und Pflegekraft im Wohnzimmer

Der häufigste Irrtum

„Wir haben keinen Pflegegrad, uns steht nichts zu.“ Diesen Satz hören wir oft – und er ist bei der Behandlungspflege schlicht falsch. Wer nach einer Operation zweimal täglich einen Verband gewechselt bekommen muss, hat Anspruch darauf, auch wenn er ansonsten völlig selbstständig ist.

Umgekehrt gilt: Ein laufender Pflegegrad-Antrag ist kein Grund zu warten. Die Behandlungspflege läuft unabhängig davon. Und wenn sich abzeichnet, dass darüber hinaus Hilfe nötig wird, kann der Pflegegrad in Ruhe parallel beantragt werden – mit unserer Selbsteinschätzung sehen Sie vorab, was zu erwarten ist.

Wie die Einstufung abläuft, haben wir hier Schritt für Schritt beschrieben.

Unsicher, ob es für Sie infrage kommt?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, ob eine Verordnung in Betracht kommt und was Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dafür braucht – auch dann, wenn wir am Ende nicht die Richtigen für Sie sind.

Frage stellen

Stand: September 2026 · Rechtsgrundlagen: § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege), § 37 Abs. 5 und § 61 SGB V (Zuzahlung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr), Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 16.10.2025, in Kraft seit 12.12.2025 (§ 6). Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.